Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2000 und 2001

Auszug


Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2000 und 2001

Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2000 und 2001

vom 17. November 1999

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 220134 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19591 über den Finanzausgleich unter den Kantonen, verordnet:

Art. 1 Masszahlen

Der Schlüssel für die Bemessung der Finanzkr...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen