Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen)

Auszug


Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen)

10.084

Botschaft

zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

(Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen)

vom 17. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen einen Entwurf betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2007 M 07.3484 Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz

(S 22.6.2007, Sommaruga)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll es ermöglichen, dass die Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digitale Fernsehprogramme frei sind und nicht mehr zwingend die proprietäre Set-TopBox ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssen.

Der Empfang von digitalen Fernsehprogrammen setzt ein Empfangsgerät voraus, das die Signale in Bilder umwandelt und diese im Fernsehgerät sichtbar macht. In den meisten moderneren Fernsehgeräten ist das Empfangsgerät für digitales Fern-sehen bereits eingebaut (digitaler Tuner). Für ältere Fernsehgeräte ist dafür eine separate Set-Top-Box nötig, wofür im Markt ein breites Angebot besteht.

Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen werden nun aber von ihrer Fernmeldedienstanbieterin vertraglich gezwungen, die von ihr abgegebenen Empfangsgeräte (proprietäre Set-Top-Boxen) zu mieten oder zu kaufen, wenn die Signale verschlüsselt verbreitet werden. Dieser Zwang verunmöglicht die Wahl-freiheit der Nutzerinnen und Nutzer und verhindert den Wettbewerb im Markt für Empfangsgeräte für kabelverbreitetes, digitales Fernsehen (Set-Top-Boxen oder Fernsehgeräte mit eingebautem digitalen Tuner und einem Schacht zum Einstecken der Module für die Zugangsberechtigung bzw. der Chipkarte), die den Empfang von unverschlüsselten bzw. standardmässig verschlüsselten Programmen erlauben. Zudem müssen die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Wohnortswechsel möglicherweise ein neues Gerät anschaffen.

Die...

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