Verordnung über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)

Auszug


Verordnung über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)

Verordnung über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister

(MOFIS-Register-Verordnung)

vom 3. September 2003

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 104a Absätze 6 und 7 und 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) sowie die Artikel 7 Absatz 2, 16 Absatz 2 und 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG), verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb des automatisierten Fahrzeug- und Fahrzeughalterregisters (MOFIS).

2 Das MOFIS erfasst alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gegenwärtig und früher zugelassenen Fahrzeuge sowie die dazu gehörenden Daten über die Halt...

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