Gesetz vom 9. September 2005 über die Fachhochschule Freiburg für Soziale ArbeitInkrafttreten: 01.01.2006

Auszug


Gesetz vom 9. September 2005 über die Fachhochschule Freiburg für Soziale ArbeitInkrafttreten: 01.01.2006

ASF 2005_087 Gesetz

vom 9. September 2005

Inkrafttreten: ..............................

über die Fachhochschule Freiburg für Soziale Arbeit

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen; gestützt auf die Verordnung vom 11. September 1996 über Aufbau und Führung von Fachhochschulen (Fachhochschulverordnung); gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 6. Juli 2001 über die Errichtung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit; nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 14. Juni 2005; auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen Art. 1

Ziele des Gesetzes

Unter der Bezeichnung Fachhochschule Freiburg für Soziale Arbeit (FHFSA) wird eine Ausbildungsstätte der Hochschulstufe im Fachbereich Soziale Arbeit im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Fachhochschulen errichtet. 2 Das Gesetz regelt die Stellung und den Auf...

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