Verordnung vom 20. Dezember 2005 über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und WettenInkrafttreten: 01.07.2006

Auszug


Verordnung vom 20. Dezember 2005 über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und WettenInkrafttreten: 01.07.2006

ASF 2005_142 Verordnung

vom 20. Dezember 2005

Inkrafttreten : 01.07.2006

über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999; gestützt auf Artikel 12 des Lotteriegesetzes vom 14. Dezember 2000; auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

beschliesst:

Art. 1 Der Kanton Freiburg tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch...

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