Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Auszug


Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich

vom 17. Oktober 2005

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1

1 Diese Verordnung legt das besondere Ausbildungs- und Prüfungsmodell (Modell) an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich (Fakultät) fest:

a. für das erste bis vierte Studienjahr der Humanmedizin;

b. für das erste und zweite Studienjah...

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