Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

Auszug


Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

vom 21. Oktober 2004

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1

1 Diese Verordnung legt das Ausbildungs- und Prüfungsmodell (Modell) des gemeinsamen fünfjährigen veterinärmedizinischen Studiengangs (Vetsuisse-Studiengang) an den Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten von Bern und Zürich (Fakultäten) fest.

2 Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gelten die Bestimmungen der AMV.

2. Abschnitt: Inhalte und Aufbau des Studiums Art. 2 Studieninhalte

1 Das Studium des gesamten Vetsuiss...

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