Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) (mit Anhang)

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) (mit Anhang)

Originaltext

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung

der Bundesrepublik Deutschland über Bau und Erhaltung

einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg)

Abgeschlossen in Bern am 29. Januar 2003

Von der Bundesversammlung genehmigt am

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am In Kraft getreten für die Schweiz am

Der Schweizerische Bundesrat

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,

von dem Wunsch geleitet, die Strassenverbindungen zwischen beiden Staaten zu verbessern und den Durchgangsverkehr durch ihr Hoheitsgebiet zu erleichtern sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1 Gegenstand des Abkommens

(1) Zwischen Rheinfelden (Aargau) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) wird bei Strom-km 151,71 eine Autobahnbrücke, im Folgenden «Brücke» genannt, über den Rhein auf schweizerischem und deutschem Hoheitsgebiet als Verbindung des Zubringers zur schweizerischen Nationalstrasse N 3 und der deutschen Bundes...

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