Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen

Auszug


Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen

Verordnung

über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen

vom 2. Februar 2011

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 39 Absatz 2 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911

und auf Artikel 60 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20062,

in Ausführung der Verwaltungsvereinbarung vom 16. Januar/15. Februar 19953

zwischen ...

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