Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV)

Auszug


Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV)

Verordnung über die Erfindungspatente

(Patentverordnung, PatV) Änderung vom 18. Oktober 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Patentverordnung vom 19. Oktober 19771 wird wie folgt geändert:

Art. 8a Vertretungsvollmacht

Lässt sich ein Patentbewerber oder Patentinhaber vor dem Institut vertreten oder muss er sich von Gesetzes wegen vertreten lassen, so kann das Institut eine schriftliche Vollmacht verlangen.

Art. 21 Abs. 2 Bst. c

Aufgehoben

Art. 37 Abs. 1

1 Der Patentbewerber oder Patentinhaber kann die Berichtigung der Erfindernennung beantragen. Mit dem Antrag ist die Zustimmungserklärung der zu Unrecht als Erfinder genannten Person...

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