Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG)

Auszug


Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG)

Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2009

Bundesgesetz

über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur

(ZEBG)

vom 20. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 81, 87 und 196 Ziffer 3 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20072,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Ziele

Dieses Gesetz bezweckt:

a. für den Personenfern- und den Güterverkehr die Kapazitäten auszubauen und die Leistungen zu steigern;

b. die Zahl der Vollknoten zu erhöhen;

c. die Reisezeiten auf der Ost-West-Achse zu verkürzen;

d. Kapazitätseng...

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