Verordnung des EFD über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V)

Auszug


Verordnung des EFD über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V)

Verordnung des EFD über elektronische Daten und Informationen

(ElDI-V)

vom 11. Dezember 2009

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), gestützt auf Artikel 125 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 20091

(MWSTV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand und Zweck

Diese Verordnung regelt die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Anforderungen an die Beweiskraft und die Kontrolle von elektronisch oder in vergleichbarer Weise erzeugten Daten und Informationen (elektronische Daten) nach den Artikeln 1222013124 MWSTV.

Art. 2 Begriffe

1 Als Kontrolle im Sinn dieser Verordnung gelten: a. Prüfungen der elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführten Geschäftsbüch...

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