Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (ElDI-V)

Auszug


Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (ElDI-V)

Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen

(ElDI-V)

vom 30. Januar 2002

Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf Artikel 45 der Verordnung vom 29. März 20001 zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTGV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand und Zweck

Diese Verordnung regelt die technischen, organisatorischen sowie verfahrenstechnischen Anforderungen an die Beweiskraft und Kontrolle von elektronisch oder in vergleichbarer Weise übermittelten und aufbewahrten Daten und Informationen (elektronische Daten) nach den Bestimmungen der Artikel 43 und 44 M...

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