Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Auszug


Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen

(Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 19831 wird wie folgt geändert:

Art. 30

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 37

6. Abschnitt: Sicherung und Signalisation von Bahnübergängen

Art. 37 Begriff

Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit Strassen oder Wegen.

Art. 37a Verbot

A...

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