Abkommen über Einwanderungsangelegenheiten zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria
Bundesblatt Nr. 39, 7. Oktober 2003 › Seccion Unica
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Abkommen über Einwanderungsangelegenheiten zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria
Übersetzung1Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik NigeriaPräambelDer Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Bundesrepublik Nigeria (nachstehend «Vertragsparteien» genannt) haben:im Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien mit dem Ziel der besseren Umsetzung der Bestimmungen über die Migration von Menschen und die Einhaltung und Garantie von deren Grundrechten gemäss den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften zu verbessern;in Bestätigung ihrer gemeinsamen Absicht, wirksam gegen illegale Einwanderung und gegen Menschenhandel ihre Staatsangehörigen betreffend anzukämpfen;in der Absicht, die Rückführung von Staatsangehörigen einer Vertragspartei, die sich unbefugt im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, als auch deren Wiedereingliederung zu erleichtern und solche Personen in einer würdigen und ihre Menschenrechte garantierenden Weise zu behandeln;Bezug nehmend auf die Prinzipien des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1...
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