Beschluss Nr. 1/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschusses über die Änderung von Anhang 11 Anlage 6 des Abkommens

Auszug


Beschluss Nr. 1/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschusses über die Änderung von Anhang 11 Anlage 6 des Abkommens

Übersetzung1

Abkommen vom 21. Juni 1999

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Beschluss Nr. 1/2005 des Gemischten Veterinärausschusses über die Änderung von Anhang 11 Anlage 6 des Abkommens

Angenommen am 21. Dezember 2005 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 2006

Der Ausschuss,

gestützt auf das Abkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit l...

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