Botschaft über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS

Auszug


Botschaft über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS

02.091

Botschaft

über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS

vom 9. Dezember 2002

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS mit Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Dezember 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die Friedensförderung leitet sich aus Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung ab und wird im SIPOL B 2000 als eine strategische Aufgabe konkretisiert. Zu den Mitteln, welche die Eidgenossenschaft dafür einsetzt, gehören verschiedene Beiträge des EDA und des EVD; aber auch das VBS setzt neben militärischen Mitteln (vor allem die Teilnahme an friedensunterstützenden Einsätzen) zivile Mittel zur Friedensförderung ein.

Die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung durch das VBS konzentrieren sich bisher auf drei Genfer Zentren und ein Programm zur Förderung des freien Flusses sicherheitspolitisch relevanter Information. Es sind dies das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräu-mung, das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte und das «International Relations and Security Network» an der ETH Zürich. Daneben werden auch verschiedene zivile Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden sowie bilaterale oder multilaterale Kooperations- und Unterstützungsprogramme unternommen bzw. unterstützt.

Mit dieser Botschaft wird ein Rahmenkredit von 180 Millionen Franken für den Zeitraum 2004-2007 beantragt, der dazu dienen soll, die zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS zu finanzieren. Es handelt sich dabei um die Fortführung und Konsolidierung der bisherigen Aktivitäten und um ihre Ergänzung durch das Projekt «Maison de la Paix». Bei letzterem geht es darum, alle drei Zentren räumlich zu vereinigen und weiteren Institutionen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Projekt entspringt der Absicht, die Ausstrahlungskraft dieser Institutionen weiter zu erhöhen, durch eine gemeinsame Infrastruktur Kosten zu senken, die Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in Genf zu intensivieren und das internationale Genf zu stärken.

Mit diesem Rahmenkredit wird keine substanzielle Erhöhung der Mittel für zivile Friedensförderung im Rahmen des VBS beantragt. Primär geht es vielmehr darum, wegen der sich verändernden Gesetzeslage - Verabschiedung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredit für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden - von jährlichen Krediten auf einen mehrjährigen Rahmenkredit überzugehen. Im Voranschlag 2003 sind für die e...

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