Botschaft über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt
Bundesblatt Nr. 42, 24. Oktober 2006 › Seccion Unica
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Botschaft über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt
06.082 Botschaft über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt vom 29. September 2006 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt, mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 29. September 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 109,77 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindes-tens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der Internationalen Umweltpolitik. Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterfüh-rung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Millionen Franken) begonnen und mit Rahmenkrediten von 88.5 Millionen Franken 1998 und von 125 Millionen Franken 2003 weitergeführt hat (BBl 1998 3606, 2003 8047). Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds, sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich weiterhin verschlechternden globalen Umweltsituation statt. Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen zahlreichen Konventionen und Protokollen, die teilweise unterschiedliche Führungsstrukturen und Zuständigkeiten aufweisen, ist eine Stärkung der Gesamtkohärenz ein vordringliches Anliegen. Diesbezüglich spielen die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und -protokolle eine zentrale Rolle. Deren kohärente und effiziente Ausgestaltung ist von grösster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Kohärenz und Effizienz des globalen Umweltsystems. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit seiner Schaffung 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 6,2 Milliarden US Dollar über 1800 Projekte in 140 Entwicklungs- und Transitions-ländern und in sechs Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversität, internationale Gewässer, Landdegradation, persistente organische Schadstoffe und - beschränkt auf Transitionsländer - Schutz der Ozonschicht. Mit diesen Investitionen wurden zusätzlich über 20 Milliarden US Dollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es weiterhin, über die Demonstration von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zugunsten der globalen Umwelt zu erzeugen.Das Montrealer Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan für den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosphärische Ozonschicht zerstören. Dieses Protokoll nimmt sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer in die Pflicht. Um den vollständigen Verzicht der Entwicklungsländer auf ozonschichtabbauende Substanzen zu gewährleisten und die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, muss der Ozonfonds weiterhin mit den nötigen Mitteln versehen werden. Bis zum April 2006 hat der multilaterale Ozonfonds fast 2 Milliarden US Dollar für 5250 Projekte in 139 Entwicklungsländern ausgeschüttet zur Reduktion der Produktion von ozonschichtabbauenden Substanzen wie zur Reduktion deren Konsums in Bereichen wie Kälte- und Klimaanlagen, Schaumstoffen, Feuerlösch- und Lösungsmitteln. Der Bundesrat ist aufgrund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung von GEF und Ozonfonds der Überzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden müssen. Diese Fonds unterstützen Zielsetzungen wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: Bericht vom 1. Oktober 1990 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), Bericht vom 15. November 2000 zur Aussenpolitik 2000 sowie zur Interessenwahrung durch verstärkte Präsenz (BBl 2001 261), Bericht vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er-Jahren (Leitbild Nord-Süd; BB1 1994 II 1214 ), «Millenniumentwicklungsziele - Zwischenbericht der Schweiz 2005» vom 25. Mai 2005 (Schweizerischer Bundesrat 2005) und Bericht vom 31. Mai 2006 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und...
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