Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt

Auszug


Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt

10.062

Botschaft

über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt

vom 23. Juni 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 148,93 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren für die fünfte Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF). Als designierter Finanzierungsmechanismus der wichtigsten Umweltkonventionen spielt der GEF eine wichtige Rolle im Bereich der internationalen Umweltpolitik.

Die internationale Umweltpolitik gehört zu den aussenpolitischen Prioritäten, wie sie in der Bundesverfassung (Art. 54 BV) festgehalten sind und wie sie der Bundesrat letztmals in seinem aussenpolitischen Bericht 2009 ausgeführt hat. Danach setzt sich die Schweiz für ein starkes internationales Umweltsystem wie auch für die Verstärkung der Umweltanliegen unter anderem im Entwicklungsbereich ein. Ein zentraler Bestandteil dieses Engagements ist neben der multilateralen Verpflichtung auf klare Ziele, beispielsweise auf die Emissionsreduktionsziele im Klimabereich die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten zur Umsetzung dieser Verpflichtungen in Entwicklungs- und Transitionsländern. Der Globale Umweltfonds (GEF) als designierter Finanzierungsmechanismus der wichtigsten Umweltkonventionen spielt dabei eine besondere Rolle.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 148,93 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindes-tens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der internationalen Umweltpolitik. Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterfüh-rung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Millionen Franken) begonnen und mit Rahmenkrediten von 88,5 Millionen Franken 1998, von 125 Millionen Franken 2003 und 109,77 Millionen Franken 2007 weitergeführt hat. Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des GEF und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisie-rung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich weiterhin verschlechternden globalen Umweltsituation statt. Es ist unbestritten, dass Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen durch den Klimawandel, den Verlust der Biodiversität oder durch den unsachgemässen Umgang mit Chemikalien betroffen sind. Unbestritten ist auch, dass zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Umweltbelastungen, insbesondere in den Entwicklungs- und Transitionsländern, ein erhöhter Bedarf an finanzieller Unterstützung in Form von Beiträgen an entsprechende Fonds und Programme zur Finanzierung der jeweiligen Massnahmen herrscht.. So ist die internationale Gebergemeinschaft an der Klimakonferenz in Kopenhagen mit dem «Copenhagen Accord» weitreichende Verpflichtungen eingegangen, um die Eindämmung des Klimawandels sowie die Anpassung an dessen Folgeerscheinungen in Entwicklungs- und Transitionsländern zu finanzieren.

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Unmittelbar bevor stehen ausserdem Finanzbeschlüsse zur Erhaltung der Biodiversität an der Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya sowie zum Umgang mit Chemika-lien, die Mensch und Natur gefährden. Die internationale Umweltpolitik trägt insofern auch dazu bei, soziale und ökonomische Probleme, gewalttätige Auseinandersetzungen um die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie Flüchtlingsprobleme zu vermindern.

Die Erhöhung des Rahmenkredits gegenüber jenem von 2007 rechtfertigt sich des Weiteren dadurch, dass die internationale Gebergemeinschaft eine Aufstockung der Mittel für den Globalen Umweltfonds und die spezifischen Klimafonds beschlossen hat. Die Schweiz trägt dieses Engagement mit. GEF, Ozonfonds sowie die speziellen Klimafonds bieten der Schweiz aufgrund ihrer langjährigen aktiven Beteiligung sowie dank der transparenten und partizipativen Entscheidungsstrukturen dieser Gremien ein hohes Mass an Einflussmöglichkeiten bei strategischen und operativen Entscheiden. Das Ausmass der Erhöhung des ...

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