Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV)

Auszug


Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV)

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler

(Eigenmittelverordnung, ERV) Änderung vom 10. November 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Eigenmittelverordnung vom 29. September 20061 wird wie folgt geändert:

Aufhebung einer Fussnote

In den Artikeln 23 Absatz 2 Buchstabe...

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