Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich)

Auszug


Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich)

Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

(Gebührenverordnung ETH-Bereich) Änderung vom 3. März 2011

Der ETH-Rat verordnet:

I

Die Gebührenverordnung ETH-Bereich vom 31. Mai 19951 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 34d Absatz 3 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19912,

Art. 2 Schulgeld für das Bachelor- und das Masterstudium

1 Die Studierenden entrichten für jedes Semester im Bachelor- und im Masterstudium sowie an der ...

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