Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 13, 29. März 2011 › Einzig
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Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich)
Verordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
(Gebührenverordnung ETH-Bereich) Änderung vom 3. März 2011 Der ETH-Rat verordnet: I Die Gebührenverordnung ETH-Bereich vom 31. Mai 19951 wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf Artikel 34d Absatz 3 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19912, Art. 2 Schulgeld für das Bachelor- und das Masterstudium 1 Die Studierenden entrichten für jedes Semester im Bachelor- und im Masterstudium sowie an der ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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