Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des Departements Pharmazie der Universität Basel und des eidgenössischen Diploms für Apothekerinnen und Apotheker

Auszug


Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des Departements Pharmazie der Universität Basel und des eidgenössischen Diploms für Apothekerinnen und Apotheker

Verordnung

über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Studienganges Pharmazeutische Wissenschaften des Departementes Pharmazie der Universität Basel und des eidgenössischen Diploms für Apothekerinnen und Apotheker

vom 31. Oktober 2000

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt das besondere Ausbildungs- und Prüfungsmodell (Modell) des ...

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