Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission
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941.113 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission vom 2. Juni 1987 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 98 Abs. 1 lit. a des Gerichtsgesetzes vom 2. April 1987 3 , nach Anhören des...
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Auszug
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission
941.113
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommissionvom 2. Juni 1987[1]Landammann und Regierung[2] des Kantons St.Gallenerlassenin Anwendung von Art. [3],nach Anhören des Verwaltungsgerichtesals Verordnung:Gliederung[4] 1 Die Verwaltungsrekurskommission ist in sechs Abteilungen gegliedert. Zusammensetzung[5] 1 Der Verwaltungsrekurskommission gehören als Mitglieder drei hauptamtliche und sechs nebenamtliche Richter an.[6]2 Die hauptamtlichen Richter sind Abteilungspräsidenten und Einzelrichter. 3...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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