Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

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941.113 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission vom 2. Juni 1987 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 98 Abs. 1 lit. a des Gerichtsgesetzes vom 2. April 1987 3 , nach Anhören des...

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Auszug


Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

941.113

Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission

vom 2. Juni 1987[1]

Landammann und Regierung[2] des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. [3],

nach Anhören des Verwaltungsgerichtes

als Verordnung:

Gliederung

[4] 1 Die Verwaltungsrekurskommission ist in sechs Abteilungen gegliedert.

Zusammensetzung

[5] 1 Der Verwaltungsrekurskommission gehören als Mitglieder drei hauptamtliche und sechs nebenamtliche Richter an.[6]

2 Die hauptamtlichen Richter sind Abteilungspräsidenten und Einzelrichter.

3...

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