Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung
Bundesblatt Nr. 8, 29. Februar 2000 › Seccion Unica
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Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung
Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastungvom 3. November 1999Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herrenin Erfüllung der Motion Forster (96.3618): «Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU)» vom 11. Dezember 1996 unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht zur Kenntnisnahme.Gestützt auf diesen Bericht werden wir Ihnen im Rahmen des nächsten Geschäftsberichtes beantragen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:1995 P 95.3024 Administrative Entlastung für Klein- und Mitttelunternehmen(KMU) (30.1.1995, N Columberg) 1996 P 96.3167 Wirtschaftsrelevante Vorlagen. Zusatzinformationen (22.3.1996, N Spoerry) 1996 M 96.3190 Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)(zu Ziel 6 R12) (N6.6.96, Kommission NR 96.016;S 12.6.96) 1997 P 96.3583 Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungsflut(N 21.3.97, Speck) 1997 M 96.3618 Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU) (S 30.4.97, Forster, M 19.12.97) 1997 P 97.3222 Steigerung der Dynamik der öffentlichen Verwaltung(N 20.6.97, Cavadini Adriano) 1997 P 97.3278 KMU. Optimierung von Verfahren(N 10.10.97, Hasler Ernst) 1997 M 97.3334 Vermeidung administrativer Hindernisse(N 3.12.97, Widrig; S 8.12.98) 1997 P 97.3334 Vermeidung administrativer Hindernisse(N 3.12.97, Widrig; S 8.12.98) 1997 P 97.3450 Reduktion von Formalitäten und "Papierkrieg"(N 19.12.97, Speck)Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.3. November 1999 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDie Bundespräsidentin: Ruth DreifussDer Bundeskanzler: François CouchepinÜbersichtIm vorliegenden Bericht wird über die Verwirklichung einer Vielzahl von Mass-nahmen Aufschluss gegeben, die einer Deregulierung und der administrativen Entlastung der KMU dienen. Im Vordergrund steht eine bessere Regelung der wirtschaftsrechtlichen Verfahren, welche der Bund durchführt.Die Massnahmen bezwecken eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Ko-ordination der beteiligten Behörden, die Schaffung von transparentem und liberalem Recht, die Verringerung der Tiefe staatlicher Interventionen und eine vermehrte Kundenorientierung der Verwaltung. Mit den in diesem Bericht vorgestellten Mass-nahmen wird einem Ziel der ablaufenden Legislatur und zahlreichen parlamentarischen Vorstössen entsprochen.Berichtet wird einerseits über bereichsübergreifende Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Verantwortungsbereich beschlossen hat (Fristensetzung für die erstinstanzliche Gesuchsbehandlung, Richtlinien für die Darstellung der volkswirtschaft-lichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes). Anderseits werden ausgewählte sektorielle Massnahmen dargestellt, die für eine Ausweitung des unternehmerischen Handlungsspielraumes und/oder für eine Reduktion der administrativen Arbeiten sorgen. Dieser Teil trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Dichte des regulatorischen Geflechts und das Ausmass an administrativen Arbeiten - im internationalen Quervergleich durchaus noch günstig - aus einer Vielzahl von Massnahmen ergeben, die je für sich betrachtet zumeist eine hohe Berechtigung aufweisen. Die Deregulierung und administrative Entlastung ist folglich auch nur durch eine Vielzahl von Massnahmen mit oft beschränktem Wirkungsbereich zu erreichen. Die hier vorgestellten Massnahmen setzen allerdings in den wirtschaftsrechtlichen Regulierungsbereichen an, die zumindest nach der jährlichen Zahl an Verfahren an der Spitze stehen.Was im vorliegenden Kontext nicht geleistet wird, sind Kosten-/Wirksamkeitsanalysen zu einzelnen materiellen Gesetzesbestimmungen. Dieser Schritt bleibt der Zukunft vorbehalten. Mit der beschlossenen Einführung einer systematisierten Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen wurden hierfür allerdings die analytischen und organisatorischen Grundlagen gelegt. Ein zweites Anliegen bleibt die Rationalisierung der periodisch wiederkehrenden administrativen Arbeiten (Abrechnungen mit den Sozialversicherungen und dem Fiskus usw).BerichtAllgemeiner Teil1 Ausgangslage 1.1 Die Motion Forster (96.3618) als AusgangspunktDie Motion Forster verlangt in Punkt 3, dass den Eidgenössischen Räten ein Bericht vorgelegt wird, in dem aufgezeigt wird, welche Massnahmen, die eine Verringerung der administrativen Arbeiten für kleine und mittlere Unternehmen bewirken, der Bundesrat in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich getroffen hat. Gleichzeitig soll dem Parlament eine Botschaft mit Gesetzesänderungen unterbreitet werden, die dem gleichen Zweck dienen. Schliesslich verlangt die Motion die Institutionalisierung einer Prüfung, die den Folgen von Vorlagen auf die kleinen und mittleren Unternehmen nachgeht. In der Dezembersession 1997 hat auch der Zweitrat ...
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