Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission
Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex
Angeknüpft als:Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex
Angeknüpft als:Zusammenfassung
941.113 Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission vom 2. Dezember 2010 1 Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 98 Abs. 2 Ziff. 2 des Gerichtsgesetzes vom 2. April 1987 2 als Verordnung: I....
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommission
941.113
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsrekurskommissionvom 2. Dezember 2010[1]Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallenerlässtgestützt auf Art. [2]als Verordnung:I. Allgemeine BestimmungenZusammensetzungArt. 1. 1 Der Verwaltungsrekurskommission gehören als Mitglieder drei hauptamtliche und sechs nebenamtliche Richterinnen oder Richter an.2 Die hauptamtlichen Richterinnen oder Richter sind Abteilungspräsidentinnen oder Abteilungspräsidenten sowie Einzelrichterinnen oder Einzelrichter. 3 Für die Beurteilung von Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Abteilungen II und V fallen, werden Fachrichterinnen oder Fachrichter in der erforderlichen Za...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder