Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Bundesblatt Nr. 4, 2. Februar 2010 › Seccion Unica
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Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Übersetzung1 Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, im Folgenden als «Vertragsparteien» bezeichnet, eingedenk der forstbezogenen Beschlüsse, die 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung angenommen wurden, der Handlungsvorschläge des Zwischenstaatlichen Waldausschusses und des Zwischenstaatlichen Waldforums, des erweiterten Arbeitsprogramms für biologische Vielfalt der Wälder im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie des Ergebnisses des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung; in Anerkennung der Fortschritte und Erfolge, die bei der Umsetzung der Verpfli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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