Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 17, 27. April 2011 › Einzig
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Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Übersetzung1
Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut Abgeschlossen in Joensuu am 28. August 2003 Von der Bundesversammlung genehmigt am 1. Oktober 20102 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 8. März 2011 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Mai 2011 Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, im Folgenden als «Vertragsparteien» bezeichnet, eingedenk der forstbezogenen Beschlüsse, die 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung angenommen wurden, der Handlungsvorschläge des Zwischenstaatlichen Waldausschusses und des Zwischenstaatlichen Waldforums, des erweiterten Arbeitsprogramms für biologische Vielfalt der Wälder im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie des Ergebnisses des ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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