Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

Angeknüpft als:

Auszug


Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz.

Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz 1

(Vom 10. Mai 1994)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 46, 48 und 53 der Kantonsverfassung, 2 § 41 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke 3 sowie § 10 Abs. 2 der Verordnung

über den Datenschutz, 4 beschliesst:

I. Allgemeines

§ 1

Gegenstand Diese Verordnung bezieht sich auf:

das Staatsarchiv des Kantons Schwyz das Bundesbriefmuseum die Registraturen und Ablagen der Departemente/Ämter/Dienststellen/

Anstalten (Verwaltungsabteilungen) und Gerichte des Kantons das Archivwesen der Bezirke und deren Gerichte, der Gemeinden und der Zweckverbände.

§ 2

Vorbehaltene rechtliche Bestimmungen Vorbehal...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen