Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (Sanierung der Pensionskasse SBB)

Auszug


Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (Sanierung der Pensionskasse SBB)

10.036

Botschaft

zur Änderung des Bundesgesetzes

über die Schweizerischen Bundesbahnen

(Sanierung der Pensionskasse der SBB)

vom 5. März 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen mit dem Antrag auf Zustim-mung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

2005 P 05.3148 Pensionskasse der SBB. Besorgniserregende Lage

(N 17.6.05, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2005 P 05.3363 KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes

(S 28.9.05, Lauri)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. März 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen Beitrag an die SBB in Höhe von 1148 Millionen zur Sanierung ihrer Pensionskasse.

Mit diesem Beitrag übernimmt der Bund die Unterdeckung der Altersrentnerinnen und -rentner der Pensionskasse der SBB (PK SBB) per Ende 2006 (Zeitpunkt der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat) sowie die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes von 4 Prozent auf 3,5 Prozent. Davon abgezogen werden die von der PK SBB erlittenen Verluste aus nicht finanzierten Leistungen (wie z.B. aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen).

Die PK SBB wurde per 1. Januar 1999 vom Bund auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert. Sie befindet sich seit 2001 in Unterdeckung. Per Ende 2009 belief sich der Deckungsgrad auf 84,4 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kasse mit rund 51 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Altersrentneranteil aufweist (schweizerischer Durchschnitt: 20 %). Je grösser der Altersrentneranteil einer Kasse ist, desto schwieriger ist es, sie im Falle einer Unterdeckung zu sanieren, da die Altersrentnerinnen und -rentner nur unter sehr restriktiven Bedingungen zur Sanierung beigezogen werden können.

Mit der vorgeschlagenen Lösung orientiert sich der Bundesrat am Vorgehen bei PUBLICA: Auch PUBLICA erhielt vom Bund eine Einmaleinlage zur Finanzierung des aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnerinnen und -rentnern. Ausserdem trägt diese Lösung der Tatsache Rechnung, dass über 80 Prozent der Altersrentnerinnen und -rentner der PK SBB als seinerzeitige Angestellte des ehemaligen Regiebetriebs SBB bis Ende 2004 Anrecht auf Gleichbehandlung mit den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes hatten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der jüngsten Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.

Mit dem Bundesbeitrag allein kann die PK SBB aus heutiger Sicht nicht saniert werden. Daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungsrat der SBB im Sommer 2009 zusätzliche Sanierungsmassnahmen beschlossen. Diese sehen nach dem per 1. Januar 2007 umgesetzten ersten grösseren Schritt eine weitere substanzielle Beteiligung der SBB und ihrer Mitarbeitenden an der Sanierung der Kasse vor. Diese Sanierungsmassnahmen führen zusammen mit dem beantragten Bundesbeitrag dazu, dass die PK SBB mit einer Wahrscheinlichkeit von 74 Prozent bis zum Jahr 2019 saniert werden kann.

2524

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 2524

1 Grundzüge der Vorlage 2527

1.1 Situation der Pensionskasse der SBB 2527

1.1.1 Angeschlossene Unternehmungen 2527

1.1.2 Gründung der PK SBB 2527

1.1.3 Entwicklung des Deckungsgrades 2530

1.1.4 Ursachen der Unterdeckung (1999-2006) 2531

1.1.4.1 Nicht finanzierte Leistungen 2532

1.1.4.2 Verluste aus Pensionierungen von Frauen

der Eintrittsgeneration; Umstellung

der versicherungsmathematischen Grundlagen 2534

1.1.4.3 Vermögensanlagen/Verzinsung der Deckungskapitalien 2535

1.1.5 Sanierungsmassnahmen der PK SBB und der SBB 2538

1.1.6 Ergebnis der Vernehmlassung 2545

1.1.6.1 Inhalt der Vernehmlassung 2545

1.1.6.2 Zusammenfassung des Resultats 2546

1.1.7 Rechtliche Situation 2548

1.2 Die beantragte Neuregelung 2553

1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung 2555

1.4 Sanierungskonzept der SBB, Sanierungsaussichten und Leistungen

der PK SBB 2555

1.5 Weitere untersuchte Lösungsmöglichkeiten 2559

1.5.1 Rentnerkasse 2559

1.5.2 Teildeckungsverfahren 2560

1.5.3 Beteiligung der Rentenbeziehenden der SBB

an den Sanierungsmassnahmen 2561

1.6 Pensionskasse ASCOOP 2562

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 2563

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln 2563

3 Auswirkungen 2565

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund 2565

3.2 Auswirkungen auf die Kan...

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