Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL)

Auszug


Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL)

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL)

vom 28. September 2007

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481

(LFG) sowie in Ausführung der Beschlüsse des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/ Schweiz, verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erlässt beziehungsweise erbringt gestützt auf:

a. die Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission vom 24. September 20032 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (Verordnung Nr. 1702/2003);

b. die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 20033 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Verordnung Nr. 2042/2003);

c. die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung.

2 Diese Verordnung ist nicht anwendbar auf die Erhebung von Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen, welche die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) oder in ihrem Auftrag das BAZL (Art. 14 Abs. 1 und Art. 17) direkt erlässt

SR 748.112.11

1 SR 748.0

2 ABl. L 243 vom 27.09.2003, S. 6. Es gilt die jeweils letzte vom Luftverkehrausschuss

Gemeinschaft/Schweiz genehmigte Version. 3 ABl. L 315 vom 28.11.2003, S. 1. Es gilt die jeweils letzte vom Luftverkehrausschuss

Gemeinschaft/Schweiz genehmigte Version.

Die jeweils letzten vom Luftverkehrausschuss Gemeinschaft/Schweiz genehmigten Versionen der Verordnungen (EG) sind zu finden unter: http://www.bazl.admin.ch/themen/internationales/00308/00354/index.html?lang=de.

2007-1517 5101

Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt AS 2007

3. Abschnitt: Luftfahrzeugbuch

Art. 21 Eintragung

1 Di...

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