Verordnung über die Abschlussprüfung an den Bezirksschulen und den ordentlichen Übertritt an die Mittelschulen (Verordnung Bezirksschulabschlussprüfung, V BAP)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Verordnung über die Abschlussprüfung an den Bezirksschulen und den ordentlichen Übertritt an die Mittelschulen (Verordnung Bezirksschulabschlussprüfung, V BAP)

Verordnung

über die Abschlussprüfung an den Bezirksschulen und den ordentlichen Übertritt an die Mittelschulen (Verordnung Bezirksschulabschlussprüfung,

V BAP) [1]

Vom 13. November 1972

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf § 91 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 [2], § 11 Abs. 4 des Dekrets über die Organisation der Mittelschulen vom 20. August 1991 [3] sowie § 5 Abs. 3 des Dekrets über die Errichtung und Organisation der Diplommittelschulen vom 15. März 1988 [4], [5]beschliesst:

§ 1 [6]

Abschlussprüfung

1 Im letzten Quartal der 4. Klasse der Bezirksschule wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. [7]

2 Die...

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