Verordnung vom 9. Juli 2002 über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der StaatskanzleiInkrafttreten: 01.01.2003

Auszug


Verordnung vom 9. Juli 2002 über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der StaatskanzleiInkrafttreten: 01.01.2003

ASF 2002_078 Verordnung

vom 9. Juli 2002

Inkrafttreten: 01.01.2003

über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf die Artikel 71 Abs. 1 Bst. b und c und 51 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG),

beschliesst:

Art. 1 Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) 1 Der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport sind folgende Verwaltungseinheiten untergeordnet: a) das Generalsekretariat; b) das Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht; c) das Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht; d) das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2; e) das Amt für Universitätsfragen; f) das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung; g) das Amt für Ausbildungsbeiträge; h) das Amt für Sport; i) das Amt für Kultur; j) das Amt für Archäologie; k) das A...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen