Verordnung vom 9. Juli 2002 über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der StaatskanzleiInkrafttreten: 01.01.2003
Gesetzessammlung des Kanton Freiburg
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Verordnung vom 9. Juli 2002 über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der StaatskanzleiInkrafttreten: 01.01.2003
ASF 2002_078 Verordnung
vom 9. Juli 2002Inkrafttreten: 01.01.2003über die Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der StaatskanzleiDer Staatsrat des Kantons Freiburggestützt auf die Artikel 71 Abs. 1 Bst. b und c und 51 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG),beschliesst:Art. 1 Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) 1 Der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport sind folgende Verwaltungseinheiten untergeordnet: a) das Generalsekretariat; b) das Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht; c) das Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht; d) das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2; e) das Amt für Universitätsfragen; f) das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung; g) das Amt für Ausbildungsbeiträge; h) das Amt für Sport; i) das Amt für Kultur; j) das Amt für Archäologie; k) das A...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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