Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 29, 21. Juli 2009 › Einzig › Verordnung
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Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
vom 17. Juni 2009 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 8 Absatz 6 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 20041, verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Begriffe In dieser Verordnung bedeuten: a. Auslegungsstörfall: Störfall, bei dem durch auslegungsgemässes Verhalten der Sicherheitssysteme keine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe und keine unzulässige Bestrahlung von Personen auftreten. Die Gesamtheit der Auslegungsstörfälle kann in folgende Kategorien eingeteilt werden: 1. Störfälle d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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