Verordnung des UVEK über den Betrieb von Helikoptern zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern (VJAR-OPS 3)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 42, 21. Oktober 2008 › Einzig › Verordnung
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Verordnung des UVEK über den Betrieb von Helikoptern zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern (VJAR-OPS 3)
Verordnung des UVEK über den Betrieb von Helikoptern zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern
(VJAR-OPS 3) vom 14. Oktober 2008 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481 (LFG) und auf Artikel 138a Absätze 1 und 2 der Luftfahrtverordnung vom 14. November 19732 (LFV), verordnet: Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Gütern mit Helikoptern durch Unternehmen, die: a. ihren Sitz in der Schweiz haben; und b. für ihre Tätigkeit eine Betriebsbewilligung nach Artikel 27 LFG benötigen. 2 Sie gilt nicht für: a. Flüge, deren Ausgangs- und Zielort identisch sind (Rundflüge); b. Polizei-, Militär- und Zollflüge sowie Flüge des Such- und Rettungsdienstes (SAR3); c. Arbeitsflüge. 3 Sie regelt insbesondere die Einzelheiten der Erteilung, Erneuerung und Erweiterung von Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (A...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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