Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)

Auszug


Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)

Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen

(Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)

vom 25. Mai 2011

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3b Absatz 2, 3d Absatz 5, 3e Absätze 2 und 3, 3f Absatz 3, 29 Absatz 4, 29c Absätze 1 und 2 und 30 Absätze 1 und 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19511 (BetmG), verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt: a. Massnahmen zur Prävention des problematischen Konsums psychoaktiver Substanzen und zur Prävention suchtbedingter Störungen;

b. Therapien und Wiedereingliederung der Personen mit suchtbedingten Störungen;

c. Massnahmen zur Schadenminderung und zur Überlebenshilfe für Personen mit suchtbedingten Störungen;

d. die Ausnahmebewilligungen nach Artikel 8 Absätze 5, 6 und 8 BetmG und die entsprechenden Kontrollen;

e. die Forschungsförderung, die Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie die Qualitätssicherung im Suchtbereich;

f. die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen.

Art. 2 Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Abhängigkeit beziehungsweise Sucht: Gruppe körperlicher und kognitiver Phänomene und von Verhaltensphänomen, die sich nach wiederholtem Konsum psychoaktiver Substanzen entwickeln können;

SR 812.121.6 1 SR 812.121

Betäubungsmittelsuchtverordnung AS 2011

b. mit verbotenen Betäubungsmitteln Forschung betreiben will; c. ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen