Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 25, 21. Juni 2011 › Einzig
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Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)
Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen
(Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV) vom 25. Mai 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3b Absatz 2, 3d Absatz 5, 3e Absätze 2 und 3, 3f Absatz 3, 29 Absatz 4, 29c Absätze 1 und 2 und 30 Absätze 1 und 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19511 (BetmG), verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 GegenstandDiese Verordnung regelt: a. Massnahmen zur Prävention des problematischen Konsums psychoaktiver Substanzen und zur Prävention suchtbedingter Störungen; b. Therapien und Wiedereingliederung der Personen mit suchtbedingten Störungen; c. Massnahmen zur Schadenminderung und zur Überlebenshilfe für Personen mit suchtbedingten Störungen; d. die Ausnahmebewilligungen nach Artikel 8 Absätze 5, 6 und 8 BetmG und die entsprechenden Kontrollen; e. die Forschungsförderung, die Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie die Qualitätssicherung im Suchtbereich; f. die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen. Art. 2 Begriffe In dieser Verordnung bedeuten: a. Abhängigkeit beziehungsweise Sucht: Gruppe körperlicher und kognitiver Phänomene und von Verhaltensphänomen, die sich nach wiederholtem Konsum psychoaktiver Substanzen entwickeln können; SR 812.121.6 1 SR 812.121 Betäubungsmittelsuchtverordnung AS 2011 b. mit verbotenen Betäubungsmitteln Forschung betreiben will; c. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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