Botschaft zum Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege
Bundesblatt Nr. 12, 28. März 2006 › Seccion Unica
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Botschaft zum Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege
06.023
Botschaft zum Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege vom 1. März 2006 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu einer Änderung des Bundesgerichtsgesetzes, des Verwaltungsgerichtsgesetzes und des Strafgerichtsgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 1. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Am 17. Juni 2005 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG; BBl 2005 4045) und das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG; BBl 2005 4093) verabschiedet. Die Referendumsfrist ist für beide Gesetze am 6. Oktober 2005 unbenutzt abgelaufen. Bereits am 4. Oktober 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht (SGG; SR 173.71) verabschiedet. Das BGG und das VGG sehen vor, dass die Bundesversammlung gewisse auf Gesetzesstufe offen gelassene Fragen in einer Parlamentsverordnung regelt. Dazu gehören die Festlegung der Anzahl Richterstellen und die Entschädigung der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen. Im Rahmen der Vorbereitung dieser Verordnungen ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement vom Bundesgericht darauf hingewiesen worden, dass die Amtsperioden der Richter und Richterinnen des Bundesgerichts in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts in Luzern (EVG) zu unterschiedlichen Zeitpun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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