Beschluss Nr. 4/1996 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls B über die Bestimmung des Begriffs 'Erzeugnisse mit Ursprung in' oder 'Ursprungserzeugnisse' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Slowakei) (mit Anhang)
Beschluss Nr. 4/1996 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls B über die Bestimmung des Begriffs 'Erzeugnisse mit Ursprung in' oder 'Ursprungserzeugnisse' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Slowakei) (mit Anhang)
Abkommen vom 20. März 1992 zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik
Protokoll vom 19. April 1993 betreffend die Nachfolge der Slowakischen Republik im Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen RepublikBeschluss Nr. 4/1996 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls B über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der VerwaltungenAngenommen am 17. Oktober 1996 Inkrafttreten für die Schweiz: 1. Januar 1997Der Gemischte Ausschuss,Gestützt auf Protokoll B über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen;Im Hinblick darauf, dass ein erweitertes Kumulierungssystem, das die Verwendung von Ursprungserzeugnissen aus den EFTA-Staaten, d.h. Island, Norwegen und der Schweiz, oder aus der Slowakischen Republik sowie die Verwendung von Ursprungserzeugnissen aus der Europäischen Gemeinschaft, dem Europäischen Wirtschaftsraum, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Estland, Lettland oder Litauen ermöglicht, in hohem Mass erwünscht ist, um die Wirksamkeit dieses Abkommens zu verbessern;Im Hinblick darauf, dass aus dem oben genannten Grund Änderungen bei der Bestimmung des Begriffs "Ursprungserzeugnisse" notwendig sind;Im Hinblick darauf, dass bestimmte Verarbeitungsvorgänge, die zum Erwerb der Ursprungseigenschaft an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorzunehmen sind, geändert werden müssen, um der Entwicklung der Verarbeitungsverfahren Rechnung zu tragen;Im Hinblick darauf, dass auf Grund der gewonnenen Erfahrungen die Darstellung der Liste der Verarbeitungsregeln durch den Einbezug aller Positionen des Harmonisierten Systems (HS) verbessert werden könnte;Mit Rücksicht auf die am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Änderung des HS;Im Hinblick darauf, dass es dem ordnungsgemässen Funktionieren des Abkommens dienlich ist, die betreffenden Bestimmungen in einem einzigen Instrument zusammenzufassen, um die Arbeit der Beteiligten und der Zollverwaltungen zu erleichtern;SR 0.632.317.411.131528 1999-4107Ursprungserzeugnisse . Abk. zwischen der EFTA und der Slowakischen Republik AS 2000dort nur ent- oder verladen worden sind oder eine auf die Erhaltung ihres Zustands gerichtete Behandlung erfahren haben.Ursprungserzeugnisse können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das Gebiet der Vertragsparteien befördert werden.(2) Der Nachweis, dass die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist erbracht, wenn den Zollbehörden des Einfuhrlandes ei...