Reglement über die Organisation und die Befugnisse der gerichtlichen Polizei.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Reglement über die Organisation und die Befugnisse der gerichtlichen Polizei.

Reglement über die Organisation und die Befugnisse der gerichtlichen Polizei 1

(Vom 23. Dezember 1974)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 15 der Verordnung über den Strafprozess im Kanton Schwyz, vom 28. August 1974,2 beschliesst:

I. Organisation

§ 1

Organe Die gerichtliche Polizei wird ausgeübt von der Kantonspolizei und von den Beamten und Angestellten, welchen durch Gesetze und Verordnungen polizeiliche Aufgaben übertragen sind.

§ 2

Unterstellung und Verantwortlichkeit 1 Polizeiorgane, die im Sinne von § 38 der Gerichtsordnung als Hilfsorgane bei Untersuchungen mitwi...

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