Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Zivile Baubotschaft 2007)

Auszug


Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Zivile Baubotschaft 2007)

07.048

Botschaft

über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil

(Zivile Baubotschaft 2007)

vom 22. August 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft, mit dem Antrag auf Zustim-mung, zwei Entwürfe zu Bundesbeschlüssen einerseits über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil und anderseits über einen Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. August 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu zwei Bundesbeschlüssen über Verpflichtungskredite:

1. über einen Gesamtkredit von 349 900 000 Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten». Davon entfallen auf: Franken

- acht Verpflichtungskredite 326 400 000

- zwei Zusatzkredite 23 500 000

2. über einen Zusatzkredit von 8 900 000 Franken «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern.

1. Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

Zusatzkredit Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern

Benützer: Parlament und Parlamentsdienste Mio. Fr.

«Zivile Bauten»: Zusatzkredit: 13,0 bewilligter Umbaukredit: 72,0 um den Zusatz- erhöhter neuer Umbaukredit: 85,0 bewilligter Neubelegungskredit: 11,0 Gesamtkosten: 96,0

(Projekt-Nr. 2001.250) (Ziff. 1.1 der Botschaft)

Gestützt auf das Unterbringungskonzept 2012 des Bundesrates bewilligte das Parlament aufgrund der Baubotschaft 2003 mit dem Bauprogramm 2004 einen Teilkredit von 11 Millionen Franken zur Realisierung des Projekts «Neubelegung Parlamentsgebäude». Durch die Verlegung der Herbstsession 2006 nach Flims (GR) ergab sich die Möglichkeit, während fünf aufeinanderfolgenden Monaten am Parlamentsgebäude intensive Bauarbeiten durchzuführen. Aufgrund der Baubotschaft 2005 (Ziviles Bauprogramm 2006) hat das Parlament den entsprechenden Kredit von 72,0 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Parlamentsgebäudes bewilligt.

Seit der Erarbeitung der Kostenschätzung für die Baubotschaft 2005 hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte die Notwendigkeit der verschiedenen Projektanpassungen und -erweiterungen geprüft und entsprechend genehmigt sowie der Finanzierung im Rahmen der Baubotschaft 2007 zugestimmt.

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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat an ihrer Sitzung vom

26./27. April 2007 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, die Gründe für die Zusatzkosten abzuklären, die kreditrechtliche Situation zu beurteilen und die Konsequenzen der zeitlichen Verzögerungen aufzuzeigen.

Die EFK hat in ihrem Bericht festgehalten, dass es sich beim Zusatzkredit im Betrage von 13 Millionen Franken um zusätzliche Leistungen handelt. Diese sind zu einem guten Teil auf erweiterte Nutzerbedürfnisse und auf Auflagen der Bewilligungsbehörden (Denkmalpflege, Brandschutz, SUVA) zurückzuführen. Das Haushaltsrecht ist eingehalten, da bei Bedarf noch nicht ausgeführte Massnahmen aus der Baubotschaft 2005 sowie Teile der Zusatzleistungen gestoppt werden könnten.

Die Optimierung in verschiedenen Bereichen führte zu betriebsnotwendigen Projektanpassungen und -änderungen, die zum Teil zu Mehrleistungen führten. Zudem waren während den ersten Bauetappen verschiedene Projektanpassungen als sofortige Reaktion auf die nach den Ausbrucharbeiten vorgefundene Bausubstanz notwendig, was ebenfalls zu Zusatzkosten führte.

Aufgrund der vorliegenden Projekterweiterungen und -anpassungen sowie der Kostenschätzung ist ein Zusatzkredit von 13 000 000 Franken erforderlich.

Sanierung Bundeshaus West in Bern

Benützer: Bundesrat, Bundeskanzlei (BK), Parlamentsdienste (PD), Generalsekretariate des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)

«Zivile Bauten»: 22,0 Millionen Franken

(Projekt-Nr. 2001.269) (Ziff. 1.2 der Botschaft)

Mit der Baubotschaft 2003 wurde ein Verpflichtungskredit von 23,5 Millionen Franken für die Fassaden- und Dachsanierung beantragt und durch die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt. Die Dachsanie-rung wurde Ende 2006 abgeschlossen, die umfangreichen Arbeiten der Fassadensanierung dauern noch bis Ende 2009 an.

Im Rahmen der Unterhaltsstrategie Bundeshäuser wurde der Instandhaltungsbedarf des Bundeshauses West ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass neben den Haustechnikanlagen, die integral zu sanieren sind, auch die Elektroinstallationen (...

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