Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG)

Auszug


Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG)

Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

(Ausweisverordnung, VAwG) Änderung vom 17. März 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Ausweisverordnung vom 20. September 20021 wird wie folgt geändert:

Art. 2a Biometrische Pässe

Ordentliche Pässe, ordentliche Diplomatenpässe und ordentliche Dienstpässe können mit einem Datenchip ausgestattet werden. Diese Passarten werden als «biometrische Pässe» bezeichnet. Sie werden im Rahmen des Pilotprojekts nach Artikel 58a ausgestellt.

Art. 5 Abs. 1bis

1bis Der biometrische Pass wird ausgestellt:

a. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das dritte Altersjahr zurückgelegt haben: für 5 Jahre;

b. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das dritte Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben: für 3 Jahre.

Art. 6 Sachüberschrift und Abs. 4

Ordentliche Ausweise und biometrische Pässe

4 In begründeten Fällen kann auch die Behörde des Aufenthaltsortes nach Rücksprache mit der zuständigen antragstellenden Behörde ...

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