Botschaft über die Volksinitiative «für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)»

Auszug


Botschaft über die Volksinitiative «für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)»

00.086

Botschaft

über die Volksinitiative "für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)"

vom 25. Oktober 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen die Botschaft über die Volksinitiative "für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)" und beantragen Ihnen, die Initiative Volk und Ständen mit dem Antrag auf Verwerfung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Der Entwurf zum entsprechenden Bundesbeschluss liegt bei.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Oktober 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11151

Übersicht

Die Volksinitiative "für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)" wurde am 26. Oktober 1999 mit 113 032 gültigen Unterschriften in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Sie will ein Recht auf berufliche Grundbildung verfassungsmässig festschreiben und zur Finanzierung der notwendigen Angebote einen gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds schaffen, der aus Beiträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu speisen ist.

Das von den Initiantinnen und Initianten angestrebte Ziel, für alle ein Angebot zur beruflichen Grundbildung bereitzustellen, ist im Grundsatz zu begrüssen. Der vorgeschlagene Weg erweist sich jedoch aus folgenden Gründen als ungeeignet:

- Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes schafft der Bund bessere Rahmenbedingungen, die es erlauben, für alle entsprechend ihrem Leistungsvermögen Bildungsplätze anzubieten. Neu eingeführt wird die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Betriebe, die nicht bilden, zu Solidaritätsbeiträgen an branchenbezogene Berufsbildungsfonds zu verpflichten.

- Die Verwaltung des Berufsbildungsfonds erfordert für die Berechnung und für das Inkasso der Abgabe einen erheblichen administrativen Mehrauf-wand bei den Bundesbehörden. Angesichts unterschiedlicher Verhältnisse in verschiedenen Branchen wird es sehr schwierig sein, ausgehend vom undifferenzierten Ansatz der I...

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