Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 12, 28. März 2006Einzig › Bundesbeschluss

Angeknüpft als:

Auszug


Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Bundesbeschluss

über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

vom 17. Dezember 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaften des Bundesrates vom 1. Oktober 20042,

beschliesst:

Art. 1

1 Das Protokoll vom 26. Oktober 2004 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 26. März 19313 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Art. 1 Bst. a

Dieses Gesetz gilt:

a. für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft und ihre Familienangehörigen sowie für entsandte Arbeitnehmer nur so weit, als das Abkommen vom 21. Juni 19994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) in der Fassung des Protokolls vom 26. Oktober 20045 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten keine abweichende Bestimmung enthält oder dieses Gesetz eine vorteilhaftere Rechtsstellung vorsieht;

1 SR 101

2 BBl 2004 5891 6565

3 SR 142.20

4 SR 0.142.112.681

5 AS 2006 995

2004-2063 979

Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung AS 2006 des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitglie...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen