Verordnung vom 6. Juli 2004 zur Änderung des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Stipendien und AusbildungsdarlehenInkrafttreten: 01.09.2004

Auszug


Verordnung vom 6. Juli 2004 zur Änderung des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Stipendien und AusbildungsdarlehenInkrafttreten: 01.09.2004

ASF 2004_085 Verordnung

vom 6. Juli 2004

Inkrafttreten: 01.09.2004

zur Änderung des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Gesetz vom 28. November 1990 über die Stipendien und Ausbildungsdarlehen; in Erwägung: Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Mai 2003 beschlossen, das Ausführungsreglement vom 27. Oktober 1992 zum Gesetz über die Stipendien und Ausbildungsdarlehen mit Inkrafttreten am 1. September 2004 zu ändern. Die Änderung erfolgt im Anschluss an die Antwort des Staatsrates vom September 2002 auf das Postulat Collaud über das ausschlaggebende Sozialeinkommen. Sie stützt sich auf den Bericht vom 15. Apri...

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