Reglement vom 24. Mai 2005 über die Ausarbeitung der Erlasse (AER)Inkrafttreten: 01.01.2006

Auszug


Reglement vom 24. Mai 2005 über die Ausarbeitung der Erlasse (AER)Inkrafttreten: 01.01.2006

ASF 2005_053 Reglement

vom 24. Mai 2005

Inkrafttreten: 01.01.2006

über die Ausarbeitung der Erlasse (AER)

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG), insbesondere die Artikel 4, 5 und 51 Abs. 3; gestützt auf das Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Veröffentlichung der Erlasse (VEG), insbesondere Artikel 16; gestützt auf Artikel 3 des Reglements vom 11. Dezember 2001 über die Veröffentlichung der Erlasse (VER); auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

beschliesst:

1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen 1. Gegenstand und Umfang Art. 1

Gegenstand und Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt die Ausarbeitung der rechtsetzenden Erlasse (die Erlasse), bei denen die Beschlussfassung in die Zuständigkeit des Grossen Rates oder des Staatsrats fällt. 2 Für die Erlasse anderer Behörden gilt es nur so weit, wie Artikel 34 dies vorsieht. 3 Die besonderen Regeln über die Ausarbeitung und die Verabschiedung interkantonaler und internationaler Erlasse bleiben vo...

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