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Zusatzbotschaft über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III für die Zusammenarbeit mit Osteuropa
01.073Zusatzbotschaft über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III für die Zusammenarbeit mit Osteuropavom 14. November 2001Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen die Zusatzbotschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III für die Zusammenarbeit mit Osteuropa.Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.14. November 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtDie vorliegende Zusatzbotschaft präsentiert den Stand der Verwendung der Mittel aus dem Rahmenkredit III und begründet die Notwendigkeit einer Aufstockung um 500 Millionen Franken bei gleichzeitiger Verlängerung um zwei Jahre. Zu diesem Zeitpunkt steht die Erneuerung des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1) an, welche mit einem künftigen Rahmenkredit IV verknüpft werden könnte.Die Botschaft konzentriert sich auf die Analyse der wesentlichen neuen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Osteuropa und der GUS, welche zu einer intensiveren Benutzung der für die Ostzusammenarbeit bereitgestellten Mittel geführt haben. Sie beschreibt zudem die geplante zukünftige Ausrichtung der schweizerischen Unterstützung zu Gunsten dieser Länder.Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 19. August 1998 zum Rahmenkredit III haben die eidgenössischen Räte für eine Mindestdauer von vier Jahren insgesamt 900 Millionen Franken zu Gunsten der Ostzusammenarbeit gesprochen. Werden davon die für Kreditgarantien vorgesehenen 200 Millionen Franken abgezogen, so stehen für die technische und finanzielle Zusammenarbeit 700 Millionen Franken zur Verfügung. Nach Ablauf von zweieinhalb Jahren sind bereits mehr als drei Viertel dieser Mittel verpflichtet. Der Rahmenkredit weist seit Inkrafttreten eine gegenüber der Planung erhöhte Mittelbeanspruchung auf, welche mit einem erhöhten Auszahlungsbudget einhergeht. Bei einem gleich bleibenden Verpflichtungsrhythmus wird deshalb der Rahmenkredit III Anfang 2002, statt wie vorgesehen Anfang 2003, vollständig verpflichtet sein.Verschiedene Gründe haben zu dieser Intensivierung der Ostzusammenarbeit geführt. Die wichtigsten sind:1. Im Jahre 1999 erschütterte die Kosovo-Krise die Region Südosteuropa und führte zu grossen Flüchtlingsströmen, von denen auch die Schweiz betroffen war. Unser Land gewährte vielen Flüchtlingen den vorübergehenden Aufenthalt und unterstützte nach dem Ende der Krise die Wiedereingliederung der Rückkehrer. Seither wurde ein breites Zusammenarbeitsprogramm aufgebaut. Die Schweiz leistete auch technische und finanzielle Soforthilfe an die von den Auswirkungen der Krise betroffenen angrenzenden Länder. Diese Massnahmen hatten bedeutende Mehraufwendungen zu Lasten des Rahmenkredits III zur Folge.2. Noch unter dem Eindruck der Kosovo-Krise wurde Mitte 1999 der Stabilitätspakt für Südosteuropa lanciert. Er hat zum Ziel, durch eine langfristig angelegte Ursachenbekämpfung Demokratie, Wohlstand und Sicherheit in den Ländern Südosteuropas zu fördern und damit einen Beitrag zu nachhaltiger Stabilität in der Region zu leisten. Die Mitglieder des Paktes verpflichten sich zu einem zusätzlichen finanziellen Engagement, während die Partnerländer ihrerseits umfassende Reformen in Angriff nehmen. Die Schweiz erachtet den Stabilitätspakt als wichtiges Mittel zur Stabilisierung Südosteuropas. Sie engagierte sich deshalb von Anfang an und wurde im 1830Juni 2000 Vollmitglied. Das verstärkte Engagement soll auch über die kommenden Jahre weitergeführt werden.3. Der politische Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) im Herbst 2000 hat den Weg zu politischen und wirtschaftlichen Reformen frei gemacht. Dadurch wurde auch ein wichtiges Hindernis für die regionale Stabilisierung beseitigt. Die Schweiz ist bestrebt, die sich daraus ergebende Chance zu ergreifen, und hat entsprechend die Reformbemühungen von Anfang an unterstützt. Inzwischen ist sie daran, ein bedeutendes Unterstützungsprogramm aufzubauen. Im Rahmen der Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen und der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), welche von der Schweiz angeführt wird und der die BRJ angehört, unterstützt die Schweiz zudem die Wiedereingliederung der BRJ in die internationalen Finanzinstitutionen. Auch dieses Engagement führte und führt weiterhin zu bedeutenden Mehraufwendungen.4. Die Regionen Zentralasien und der Kaukasus sind von beträchtlicher strategischer Bedeutung. Die Länder sollen deshalb in ihrer Transformation unterstützt werden. Reformen lassen sich allerdings nur zögerlich umsetzen, da diese Staaten nicht nur einen dramatischen wirtschaftlic...
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