Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2007 - Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2007

Auszug


Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2007 - Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2007

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Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2007

Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2007

vom 23. April 2008

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss, SR 742.104) den Bericht der NEAT-Aufsichts-delegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahr 2007 zu unterbreiten und bitten Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen.

Der Bericht gibt Auskunft über die wichtigsten Feststellungen der Delegation sowie deren Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen zuhanden Ihrer Kommissionen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. April 2008 Im Namen der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte

Der Präsident: Andrea Hämmerle, Nationalrat

Der Vizepräsident: Rolf Büttiker, Ständerat

Zusammenfassung

Einleitung

Bei der Verwirklichung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) sind in der Berichtsperiode bedeutende Fortschritte erzielt und wesentliche Meilensteine erreicht worden. Die Risiken des NEAT-Projekts und dessen Finanzbedarf wurden einer umfassenden Neubeurteilung unterzogen und damit die Grundlage für die parlamentarische Beratung der Gesamtschau FinöV geschaffen.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht umfasst die für die parlamentarische Oberaufsicht wichtigen Entwicklungen des Kalenderjahrs 2007 sowie - im Sinne einer aktuellen Berichterstattung - des 1. Quartals 2008. Er enthält die wichtigsten Untersuchungen und Feststellungen der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) sowie ihre Empfehlungen, Stellungnahmen und Anträge an die Finanzkommissionen (FK), die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).

In den Bereichen Leistungen, Kosten, Finanzen und Termine gibt der vorliegende Tätigkeitsbericht die Feststellungen und Beurteilungen des Bundesamts für Verkehr (BAV) aus dessen Standberichten zusammengefasst wieder und bewertet sie aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht. Weitere Informationen zum Projektstand der einzelnen Werke können den öffentlich zugänglichen Kurzfassungen der Standberichte entnommen werden.

Projektaufsicht von Parlament und Bundesrat

Die NAD beurteilt im Rahmen ihrer Oberaufsicht, ob und wie der Bundesrat seine Aufsichtsfunktion im Bereich der Verwirklichung der NEAT wahrnimmt. Die Oberaufsicht der NAD ist selektiv und setzt Schwerpunkte. Die unmittelbare Aufsicht des Bundesrats ist umfassend, abschliessend und lückenlos. Die NAD hat keine Entscheid- oder Weisungsbefugnisse. Sie kann Empfehlungen an den Bundesrat, die Bundesverwaltung und andere Träger von Bundesaufgaben richten. Die Verantwortung für Aufsicht, Entscheide und Weisungen trägt ausschliesslich der Bundesrat.

Anträge und Empfehlungen der NAD

Die NAD übernimmt die politische Verantwortung in denjenigen Bereichen, in denen sie keinen Handlungsbedarf feststellt oder bei erkanntem Handlungsbedarf selbst aktiv wird. Erkennt die NAD Handlungsbedarf im Zuständigkeitsbereich ihrer Stammkommissionen (FK, GPK und KVF) bzw. der Finanzdelegation (FinDel), informiert sie diese und stellt konkrete Anträge bzw. gibt Empfehlungen ab. Mit Anträgen und Empfehlungen geht die politische Verantwortung an die Stammkommissionen bzw. die FinDel über. Diese entscheiden, ob und wie sie den Hinweisen und Empfehlungen nachzugehen und diese umzusetzen gedenken.

In der Berichtsperiode hat die NAD sieben Empfehlungen an ihre Stammkommissionen (siehe Anhang 1.1) und zwei Empfehlungen an die zuständigen Behörden (siehe Anhang 1.2) gerichtet. Zuhanden der KVF hat sie zudem eine Stellungnahme

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zur Botschaft Gesamtschau FinöV verfasst und darin Antrag auf eine Ergänzung des Alpentransit-Beschlusses gestellt (vgl. Anhang 1.3).

Aus dem vorliegenden Bericht resultieren keine neuen Empfehlungen der NAD an ihre Stammkommissionen bzw. an den Bundesrat und die zuständigen Bundesstellen.

Bestellte Leistungen des Bundes

Die NAD stellt fest, dass Bundesrat und Parlament seit 2005 keine Änderung der bestellten Leistungen mehr beschlossen haben. Eine Leistungsbereinigung wird mit der Botschaft zur Gesamtschau FinöV vorgeschlagen (Zusatzbestellung und Herauslösen bestellter Leistungen aus dem Projekt NEAT). Der Bundesrat beantragt dem Parlament darin u.a. zusätzliche Leistungen für die Inbetriebsetzung des GotthardBasistunnels (GBT) und des Ceneri-Basistunnels (CBT) sowie für die Bahnstromversorgung im Umfang von rund 441 Millionen Franken (Preisstand 1998).

Die NAD unterstützt die Forderung der Eidg. Finanzkon...

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