Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2009. Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2009

Auszug


Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2009. Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2009

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Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahre 2009

Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte zuhanden der Finanzkommissionen,

der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend Oberaufsicht über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahre 2009

vom 28. April 2010

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 20 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom

4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Gesetz, AtraG, SR 742.104) den Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahr 2009 zu unterbreiten und bitten Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen.

Der Bericht gibt Auskunft über die wichtigsten Feststellungen der Delegation sowie deren Empfehlungen zuhanden Ihrer Kommissionen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. April 2010 Im Namen der NEAT-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte

Der Präsident: Max Binder, Nationalrat

Der Vizepräsident: Filippo Lombardi, Ständerat

Zusammenfassung

Einleitung

In ihrer 11. Berichtsperiode kann die NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) über erfreuliche Fortschritte bei der Umsetzung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), insgesamt stabile Kosten- und Terminprognosen und eine leichte Verringe-rung der Risiken berichten. Dies ist in erster Linie dem grossen Einsatz der Projektverantwortlichen und der Mitarbeitenden vor Ort zu verdanken. Für ihr tägliches Engagement gebührt ihnen Respekt und Anerkennung.

Projektaufsicht

Die NAD beurteilt im Rahmen ihrer Oberaufsicht, ob und wie der Bundesrat seine Aufsichtsfunktion im Bereich der Verwirklichung der NEAT wahrnimmt. Sie kann Empfehlungen an den Bundesrat, die Bundesverwaltung und andere Träger von Bundesaufgaben richten. Die Verantwortung für die unmittelbare Aufsicht und für Entscheide und Weisungen trägt ausschliesslich der Bundesrat.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht umfasst die aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht wesentlichen Entwicklungen des Kalenderjahrs 2009, ergänzt um neuste Entwicklungen im 1. Quartal 2010. Er enthält die Feststellungen und Würdigungen der NAD zuhanden der Finanzkommissionen (FK), der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sowie der Finanzdelegation (FinDel). In den Bereichen Leistungen, Kosten, Finanzen und Termine gibt er die Feststellungen und Beurteilungen des BAV aus dessen Standberichten zusammengefasst wieder und würdigt sie aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht. Weitere Informationen zum Projektstand der einzelnen Werke können den auf der Internetseite des BAV zugänglichen Kurzfassungen der Standberichte entnommen werden.

Empfehlungen der NAD

In der Berichtsperiode hat die NAD eine Empfehlung an die KVF betreffend NEAT-Zufahrten in Süddeutschland gerichtet (siehe Anhang 1.1). Zuhanden der zuständigen Behörden und Träger von Bundesaufgaben hat sie sechs Empfehlungen beschlossen (siehe Anhang 1.2). Sie betreffen die Bahntechnik im Gotthard-Basis-tunnel, die Inbetriebsetzung und Bahnstromversorgung auf der Achse Gotthard, den Kostenteiler und die Eigentumsübertragung von nicht dem Bahnbetrieb dienenden Anlagen auf der Gotthard-Achse, die Abgrenzung zwischen NEAT-Projekten und NEAT-nahen Vorhaben, die Zufahrtstrecken in Süddeutschland sowie die LSVAEinnahmen im FinöV-Fonds.

Projektkosten

Um die Vergleichbarkeit der Projektkostenprognosen und der Kostenänderungen seit der Zustimmung des Volkes zur FinöV-Vorlage im Jahre 1998 zu gewährleisten, sind die Kostenangaben im vorliegenden Bericht teuerungs- und leistungsbereinigt. Die Kostenangaben wurden mittels NEAT-Teuerungsindex (NTI) auf den Preisstand

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1998 umgerechnet und die Leistungsbasis per Saldo um 586 Millionen (Preisstand 1998) reduziert. Seit 2008 nicht mehr enthalten sind der Zimmerberg-Basistunnel, der Hirzeltunnel und die Zufahrtsstrecken zur Achse Gotthard. Im 2009 hinzugekommen sind die Inbetriebsetzung der Achse Gotthard und die Betriebsvorbereitung der Achse Lötschberg.

Ende 2009 beträgt die Projektkostenprognose des BAV für das Gesamtprojekt NEAT 18,685 Milliarden Franken (Preisstand 1998, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen). Sie ist stabil und setzt sich zusammen aus den Projektkostenprognosen der Ersteller (17,685 Milliarden) und einem Zuschlag des BAV für Kostenpositionen, die bei den Erstellern in den Risiken ausgewiesen sind (1,0 Milliarden Fran-ken). Die Entwicklung der Projektkostenprognose seit 1998 im Umfang von 6,469 Milliarden Franken oder 53 Prozent ist zum grössten Teil auf Projektänderungen zur Verbesserung der Sicherheit und Anpassungen an den Stand der Technik zurückzuführen (+46 Prozent). Weitere gewichtige Faktore...

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