Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003

Auszug


Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003

03.012 Botschaft

zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee

im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und

im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003

vom 12. Februar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zu einem einfachen Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom

1. bis 3. Juni 2003 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

12. Februar 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Vom 1. bis 3. Juni 2003 findet der nächste Gipfel der G8 in Evian-les-Bains statt. Auf Anfrage des französischen Präsidenten hatte der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger die Unterstützung der Schweiz zugesagt.

Die Probleme der Sicherheit rund um den Gipfel erfordern ausserordentliche Mass-nahmen der Eidgenossenschaft, die über das normale Mass der Polizeiaufgaben hinausgehen, die in die Kompetenz der direkt betroffenen Kantone fallen. Zudem wird der Assistenzdienst der Armee, im Gegensatz zu allen bisherigen subsidiären Einsätzen, eine neue Dimension in Form der grenzüberschreitenden Kooperation beinh...

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