Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee)

Auszug


Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee)

06.050 Botschaft

über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee)

vom 31. Mai 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft die Entwürfe für eine Ände-rung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) und für eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die Veränderung der Bedrohung durch den Terrorismus (vor allem die anhaltenden Folgen für den langfristigen Sicherungsaufwand) sind der Hintergrund für den Entscheid des Bundesrates, die Fähigkeiten der Armee für subsidiäre Einsätze und die Raumsicherung zu verstärken. Zusammen mit den finanziellen Einschränkungen, die sich aus den beiden Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 ergaben, führte dies zu einer Redimensionierung der Mittel zur Abwehr eines Angriffs auf unser Land. Damit muss die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Verordnung über die Armeeorganisation angepasst werden.

Die Fähigkeiten der Armee für die wahrscheinlichen Einsätze sollen durch eine Schwergewichtsverlagerung von den schweren Kampftruppen zur Infanterie erhöht werden. Die Straffung der Führungsstrukturen auf Armee- und Brigadestufe vergrössern die Flexibilität und erhöhen die Anpassungsfähigkeit. Gleichzeitig erhöht die homogene Ausgestaltung der Brigadeführung die Handlungsfreiheit im Einsatz. Bereits erfolgte Umbaumassnahmen sollen rechtlich abgebildet werden. Im Weiteren entlasten weniger schwere Kampftruppen auch das Betriebsbudget.

Um der Armee eine grössere Planungssicherheit zu gewährleisten, wird das Bundesgesetz zur Verbesserung des Bundeshaushaltes dahingehend geändert, dass der Ausgabenplafond um weitere drei Jahre verlängert wird. Der bereits im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 gewährte Plafond wird damit bis zum Ende der Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 verlängert.

6198

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 6198

1 Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage 6201

1.1 Sicherheitspolitische und finanzielle Rahmenbedingungen 6201

1.1.1 Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen 6201

1.1.1.1 Veränderungen der Bedrohungen, Gefahren und Risiken 6202

1.1.1.2 Veränderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes 6214

1.1.1.3 Sicherheitspolitische Interessen und Ziele 6217

1.1.1.4 Grundstrategie 6217

1.1.1.5 Armeeaufträge 6218

1.1.2 Finanzielle Rahmenbedingungen 6219

1.1.3 Vorgaben nach Art. 58 der Bundesverfassung (BV) und Art. 1 des Militärgesetzes 6220

1.2 Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee 6221

1.2.1 Gründe 6221

1.2.2 Inhalt Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee 6222

1.2.2.1 Fähigkeiten für die Raumsicherung im Rahmen der Landesverteidigung stärken 6222

1.2.2.2 Konzeption Raumsicherung 6223

1.2.2.3 Kompetenz zur Abwehr eines militärischen Angriffes erhalten 6224

1.2.2.4 Aufwuchskonzept 6224

1.2.2.5 Gesamtstruktur der Armee 2008/11 6226

1.2.2.6 Ausbau Friedensförderungskapazität 6228

1.2.2.7 Ausbildung 6229

1.2.2.8 Weitere Massnahmen 6229

1.2.3 Leistungsprofil der Armee nach Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee 6231

1.3 Ergebnisse der Anhörung 6233

1.4 Änderungen gegenüber den in der Anhörung unterbreiteten Entwürfen 6234

1.5 Parlamentarische Vorstösse 6235

2 Erläuterungen zu den Bestimmungen der einzelnen Erlasse 6235

2.1 Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Entwurf B) 6235

2.2 Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts (Entwurf A) 6236

3 Auswirkungen 6237

3.1 Auswirkungen auf den Bund 6237

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee 6237

3.1.2 Auswirkungen im personellen Bereich 6239

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 6239

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 6240

3.4 Materielle Auswirkungen 6240

3.4.1 Auswirkungen auf die materielle Ausrüstung 6240

3.4.2 Auswirkungen auf Investitionen 6240

3.4.3 Liquidation von Material 6241

4 Verhältnis zur Legislaturplanung 6241

5 Rechtliche Aspekte 6242

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 6242

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 6242

5.3 Erlassform 6242

5.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen 6242

Anhang 6243

Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes

(Entwurf) 6247

Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee

(Armeeorganisation, AO) (Entwurf) 6249

Botschaft

1 Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage

Die Armee ist auf ein Ziel ausgerichtet: Ihren speziellen Beitr...

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