Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)Inkrafttreten: 01.01.2006
Gesetzessammlung des Kanton Freiburg
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Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)Inkrafttreten: 01.01.2006
ASF 2005_110 Reglement
vom 31. Oktober 2005Inkrafttreten : 01.01.2006über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)Der Staatsrat des Kantons Freiburggestützt auf Artikel 53 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG); auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,beschliesst:1. KAPITEL Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1 Gegenstand 1 Dieses Reglement legt die allgemeinen Regeln über die Kommissionen des Staates fest, insbesondere diejenigen über ihre Organisation und ihre Arbeitsweise. 2 Die Amtsdauer und die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen werden durch die Spezialgesetzgebung geregelt. Geltungsbereich a) Unterstellte Kommissionen 1 Dieses Reglement gilt für die Kommissionen, die durch einen rec...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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