Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)Inkrafttreten: 01.01.2006

Auszug


Reglement vom 31. Oktober 2005 über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)Inkrafttreten: 01.01.2006

ASF 2005_110 Reglement

vom 31. Oktober 2005

Inkrafttreten : 01.01.2006

über die Organisation und die Arbeitsweise der Kommissionen des Staates (KomR)

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 53 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG); auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

beschliesst:

1. KAPITEL Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1 Gegenstand 1 Dieses Reglement legt die allgemeinen Regeln über die Kommissionen des Staates fest, insbesondere diejenigen über ihre Organisation und ihre Arbeitsweise. 2 Die Amtsdauer und die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen werden durch die Spezialgesetzgebung geregelt. Geltungsbereich a) Unterstellte Kommissionen 1 Dieses Reglement gilt für die Kommissionen, die durch einen rec...

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